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| duplikatserkennung [2026/09/14 14:10] – lwsystems | duplikatserkennung [2026/09/14 14:23] (aktuell) – [Ein Beispiel] lwsystems | ||
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| Andere Mailheader wie z.B. Received, DKIM-Signaturen usw. haben nicht unmittelbar mit dem Inhalt der E-Mail zu tun. Diese Header sind eher Teil des Envelopes einer E-Mail (ähnlich wie Stempel und Post-Its an einem Vertrag, der durch ein Unternehmen läuft). | Andere Mailheader wie z.B. Received, DKIM-Signaturen usw. haben nicht unmittelbar mit dem Inhalt der E-Mail zu tun. Diese Header sind eher Teil des Envelopes einer E-Mail (ähnlich wie Stempel und Post-Its an einem Vertrag, der durch ein Unternehmen läuft). | ||
| - | ⚠️ Hinweis zur Einordnung: Die vereinfachte Checksumme unterscheidet sich rechtlich von der bereits oben beschriebenen Konfiguration über < | + | ⚠️ Hinweis zur Einordnung: Die vereinfachte Checksumme unterscheidet sich rechtlich von der bereits oben beschriebenen Konfiguration über // |
| Auf Basis dieser Situation würde die Berechnung der Checksummen in zweifacher Form erfolgen. Zunächst würde (wie bisher) die für die Umsetzung der Compliance Policies erforderliche normale Checksumme über die gesamte E-Mail erzeugt. Parallel würde zusätzlich eine zweite Checksumme ausschließlich | Auf Basis dieser Situation würde die Berechnung der Checksummen in zweifacher Form erfolgen. Zunächst würde (wie bisher) die für die Umsetzung der Compliance Policies erforderliche normale Checksumme über die gesamte E-Mail erzeugt. Parallel würde zusätzlich eine zweite Checksumme ausschließlich | ||
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| Um hier eine für den Betreiber rechtssichere Lösung zu implementieren, | Um hier eine für den Betreiber rechtssichere Lösung zu implementieren, | ||
| - | Wir gehen bis auf weiteres davon aus, dass es rechtlich vertretbar sein // | + | Wir gehen bis auf weiteres davon aus, dass es rechtlich vertretbar sein // |
| Die Entscheidung über die Art der angewendeten Doubletten-Erkennung und damit verbunden die Verantwortung gegenüber der Finanzverwaltung obliegt **einzig und allein** dem Betreiber. | Die Entscheidung über die Art der angewendeten Doubletten-Erkennung und damit verbunden die Verantwortung gegenüber der Finanzverwaltung obliegt **einzig und allein** dem Betreiber. | ||
| - | Rechtsstand dieser Einschätzung: | + | Rechtsstand dieser Einschätzung: |
| + | 14. September 2026. Die zugrunde liegenden GoBD-Randziffern wurden am Primärtext (BMF-Schreiben vom 28.11.2019, geändert 11.03.2024 und 14.07.2025) geprüft. Spätere Änderungen der GoBD, der Rechtsprechung oder der Verwaltungsauffassung sind hierin nicht berücksichtigt. | ||
| === Rechtlicher Hinweis / Haftungsauschluss / Disclaimer === | === Rechtlicher Hinweis / Haftungsauschluss / Disclaimer === | ||
| Dieses Dokument stellt keine Rechtsberatung dar. Es dient lediglich zur allgemeinen Information. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen. | Dieses Dokument stellt keine Rechtsberatung dar. Es dient lediglich zur allgemeinen Information. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen. | ||